Unterhaltsanpassung

Nach der Vereinbarung oder der gerichtlichen Festsetzung des Unterhalts können sich die Lebensverhältnisse ändern. Ein Kind wird älter, ein Unterhaltspflichtiger kann mehr oder weniger verdienen. .

Daher besteht jederzeit die Möglichkeit, den Unterhalt durch das Gericht anpassen zu lassen. Ihr Rechtsanwalt ist Ihnen gerne dabei behilflich. Mit dem Unterhaltsrechner können Sie erst mal schell und einfach den richtigen Unterhalt berechnen. .

Unterhaltserhöhung

Für eine Unterhaltserhöhung gibt es hauptsächlich zwei Gründe: Entweder ein unterhaltsberechtigtes Kind wird älter und es steht ihm ein höherer Unterhaltsbetrag zu oder der Unterhaltsschuldner, meist der Vater, verdient nun mehr.

Das Einkommen des Ex-Ehepartners ist oft nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass er mehr verdient, kann man bei Gericht die Vorlage eines Lohnzettels verlangen.

Unterhaltsherabsetzung

Wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners, meist des Vaters, sinkt, ist das ein Grund für eine Reduzierung des Unterhalts. Wenn der Vater einen neuen Job hat, bei dem er weniger verdient oder im Betrieb Kurzarbeit herrscht, dann kann er eine Anpassung des Unterhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen. Ein plötzlicher Jobverlust kann ebenso eine Auslöser für eine solche Anpassung sein.

Dabei gilt allerdings der Anspannungsgrundsatz. Das Gesetz verlangt, dass sich der Unterhaltsschuldner nach besten Kräften bemüht, ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Wenn er grundlos eine Arbeitsstelle kündigt, freiwillig nur Teilzeit arbeitet oder ein Jobangebot nicht annimmt, das wird der Unterhalt so berechnet, als ob er dieses mögliche Einkommen erzielen würde.

Wenn das Einkommen auch der häufigste Grund für eine Unterhaltsherabsetzung ist, ist es nicht der Einzige. Zusätzliche Sorgepflichten können die Berechnungsgrundlagen ändern.

Ein häufiges Beispiel, das wir in der Praxis immer wieder erleben ist, dass ein Mann mit einer neuen Frau ein weiteres Kind bekommt. In dem Fall steht beim bisherigen Unterhaltsbetrag ein neuer Konkurrenzabzug zu. Das betrifft sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt.

Antrag auf Anpassung des Unterhalts

Der Antrag auf Unterhaltsherabsetzung oder Unterhaltserhöhung wird beim zuständigen Bezirksgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll eingebracht. Für Letzteres muss man allerdings persönlich bei Gericht vorsprechen. Ein mündlicher Antrag per Telefon ist nicht möglich. Eine Anwaltspflicht besteht in diesem Fall nicht.