Sonderbedarf

Sonderbedarf ist all das, was ein Kind neben den monatlichen Leistungen zusätzlich benötigt. Laut österreichischer Rechtssprechung sind solche Kosten vom Unterhaltspflichtigen zur Gänze zu tragen.

Wenn die Eltern sich über die Unterhaltszahlungen nicht einig sind, dass ist der Sonderbedarf oft ein grosser Teil des Streitgegenstands. Meistens geht es darum, ob eine bestimmte Leistung dazugehört oder nicht.

Um Ihnen die Einschätzung etwas zu erleichtern, haben wir einige Beispiele aus Gerichtsentscheidungen zusammengetragen.

Zum Sonderbedarf gehören:

  1. Musik und Sportunterricht
  2. Die Kosten von Schulausflügen und eines Schulskikurses
  3. Eine notwendige Zahnbehandlung
  4. Zahnspangen und andere Kieferorthopädische Geräte
  5. Kontaktlinsen
  6. Eine erforderliche Allergiematraze
  7. Kosten eines Legastheniekurses
  8. Die Mehrkosten des Besuchs einer besonderen Schule, z.B. Sportmittelschule oder Musikgymnasium

Nicht anerkannt wurden dagegen:

  1. Die Kosten für Nachhilfestunden und Lernferien
  2. Kosten des Führerscheins
  3. Die Kosten des Kindergartens, wenn das Kind nur wegen der Berufsausübung der Mutter dort untergebracht wird
  4. Reitunterricht und Balletstunden

Diese Liste ist keinesfalls abschließend. Bei Unklarheiten sollten Sie mit Ihrem Anwalt Rücksprache halten. Sollte der Sonderbedarf strittig sein und nicht gezahlt werden, muss er beim zuständigen Bezirksgericht eingeklagt werden.

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