Was ist, wenn der Unterhalt nicht oder nicht regelmässig gezahlt wird? Für viele Alleinerziehende ist diese Situation eine besondere Herausforderung. Denn wenn sie aufgrund der Kindererziehung nicht arbeiten können oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sind die Unterhaltszahlungen für den Einkauf oder die Miete notwendig.
Genau darum gibt es die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Der Staat springt in diesem Fall ein, zahlt den monatlichen Unterhalt im Voraus und versucht diesen dann vom Unterhaltsschuldner einzutreiben.
Ein Unterhaltsvorschuss kann nur ausbezahlt werden, wenn ein sogenannter Exekutionstitel vorliegt. Eine einfache, zwischen den Eltern abgeschlossene Unterhaltsvereinbarung reicht nicht aus. Diese muss vor Gericht geschlossen werden, um dieses Erfordernis zu erfüllen.
Auch ein Urteil, wenn der Unterhalt gerichtlich festgestellt wurde, ist natürlich ein Exekutionstitel, mit dem der Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann.
Voraussetzung ist weiter, dass der Unterhaltsberechtigte in Österreich wohnt und österreichischer Staatsbürger isst.
Der Vorschuss wird in der Höhe, die im Exekutionstitel, also in der gerichtlichen Unterhaltsvereinbarung oder dem Urteil bestimmt ist, ausbezahlt. Ist der Unterhalt nicht in Euro sondern in Prozent des Einkommens vereinbart, so ist das Einkommen darzulegen, sofern es sich nicht bereits aus den Akten ergibt.
Der Unterhaltsvorschuss wird nur auf Antrag ausbezahltet. Dies geschieht in der Regel über das Jugendamt.
Wer es noch genauer wissen möchte, kann die gesetzlichen Bestimmungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) nachlesen.