www.Unterhaltsrechner.eu
Der Unterhaltsrechner wurde von spezialisierten Juristen entwickelt, damit Sie ganz einfach und schnell den Unterhalt ausrechnen können.
Hier klicken und für nur 9,- Euro erhalten Sie den Unterhaltsrechner:
- Die Zahlung erfolgt über Paypal Mit Kreditkarte oder Bankeinzug und ist für Sie absolut sicher.
- Änderung des Unterhalts
- Wenn sich die Verhältnisse geändert haben, können Sie beim Gericht jederzeit einen Antrag auf Anpassung des Unterhalts stellen.
- Unterhaltserhöhung
- Wenn der Unterhaltsberechtigte mehr Bedarf hat oder der Unterhaltsschuldner mehr verdient, erhöht sich auch die Unterhaltspflicht. Ausserdem steigen die Unterhaltsansprüche mit dem Alter der Kinder.
- Unterhaltsherabsetzung
- Auch wenn eine Herabsetzung des Unterhalts ist möglich. Z.B. wenn der Unterhaltspflichtige weniger verdient, ein Kind eine Lehrstelle hat oder andere Gründe vorliegen kann der Unterhaltspflichtige die Herabsetzung beantragen.
-
So oder So sollten Sie mit dem Unterhaltsrechner regelmössig die entsprechenden Unterhaltsbeträge ausrechnen - Sie könnten viel Geld sparen oder sich Geld, dass Ihnen zusteht, entgehenlassen.
Kundenmeinungen:
Dank dem Unterhaltsrechner habe ich erfahren, dass mir 120 Euro mehr pro Monat an Unterhalt zusteht. Das ist für mich eine Menge Geld.
- Clara Bergmann -
Ehegattenunterhalt
- Ehegatten sind gegenseitig verpflichtet füreinander zu sorgen. Es besteht daher bereits während einer aufrechten Ehe eine Unterhaltspflicht. Dies wird jedoch bei keiner funktionierenden Ehen auf Komma und Cent gerechnet. Hinzukommt das zum Beispiel durch eine gemeinsame Wohnung, gemeinsames einkaufen und so weiter der Unterhalt beider Ehegatten gemeinsam bestritten wird. Nach einer Trennung oder einer Scheidung ist das meist nicht mehr so. In diesem Falle muss ein Ehepartner für den anderen, wenn er nicht in der Lage ist für sein auskommen zu sorgen, Unterhalt bezahlen. In diesem Fall wir Geldunterhalt geschuldet.
-
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
- Der Ehegattenunterhalt berechnet sich nach der Prozentsatzmethode, die durch höchstgerichtliche Entscheidungen entwickelt wurde. Zu unterscheiden ist, ob der Unterhaltsberechtigte selbst ein eigenes, wenn auch geringes Einkommen hat oder ob er gänzlich auf den Unterhalt angewiesen ist.
- Beide Berechnungsmethode unterscheiden sich voneinander doch in einigen Punkten. Der Unterhaltsrechner erkennt wenn Sie die Einkommen beider Ehepartner oder Ex Ehepartner eingeben automatisch welche Berechnungsmethode heranzuziehen ist und berechnet für sie den Ehegatten Unterhalt.
- Die neuesten Gesetze und Gerichtsentscheidungenaus dem Jahr 2010 wurden bei unserem Unterhaltsrechner berücksichtigt, sodass Sie ein Ergebnis erhalten, dem Sie wirklich vertrauen können.
- Sonderbedarf
- Neben dem monatlichen Unterhalt hat das Kind aber auch Anspruch auf so genannten Sonderbedarf. Dies sind Beiträge für spezielle Kosten wie z.B. eine Zahnregulierung oder ein Schulprojekt.
- Weitere Infos
- Für weitere Infos kontaktieren Sie uns.
Layout design
© 2006 www.Unterhaltsrechner.eu. Für Fragen zu unseren Produkten wenden Sie sich gerne an unterhalt@luxmail.eu